Die teilnehmenden Personen trainieren die verpflichtende Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen alle Personen, die auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen mit absturzgefährdeten Bereichen tätig sind, PSAgA nutzen und vor der erstmaligen und mindestens einmal jährlich, in die Nutzung unterwiesen sein. Detaillierte Vorgaben machen hierzu die DGUV Regel 112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und DGUV Regel 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen).
Seminar
Theorie:
Praxis, auch in Kombination mit unsrer mobilen Trainingsanlage möglich:
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Formular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@tomtechnologies.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.