Die teilnehmenden Personen erwerben das notwendige Wissen zur unterwiesenen Person gemäß T021/T023 für tragbare oder stationäre Gaswarngeräte. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die nötige Qualifikation zur Durchführung von Sichtkontrollen an stationären Gaswarneinrichtungen bzw. Sichtkontrolle und Anzeigetest an tragbaren Gaswarngeräten erzielt.
Seminar
Gemäß T021/ T023 wird eine regelmäßige Nachschulung nach 2 Jahren empfohlen.
4 Stunden, abhängig von der eingesetzten Gerätevielfalt
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